Nachweis Deutschkenntnisse
Sprachnachweise
Je nach Studiengang müssen Bewerber:innen die erforderlichen Deutsch- und/oder Englischkenntnisse nachweisen.
Welche Sprachkenntnisse für Ihren Studiengang erforderlich sind, finden Sie auf der Seite Sprachvoraussetzungen.
Bachelor- und Masterstudiengänge
Nachweis der Deutschkenntnisse
Bewerber:innen können die erforderlichen Deutschkenntnisse durch einen der folgenden Nachweise belegen:
Vorbildung
- Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule oder einer österreichischen bzw. deutschen Auslandsschule
- Deutsch als Prüfungsfach bei der Reifeprüfung
- Abschluss der 8. Schulstufe an einer deutschsprachigen weiterführenden Schule
- Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe) an einer deutschsprachigen Schule
- Mindestens drei Jahre Studium an einer deutschsprachigen Hochschule
- Mindestens drei Jahre Studium in deutscher Sprache an einer anerkannten Hochschule im Ausland
- Erfolgreicher Abschluss des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) im erforderlichen GER-Niveau
Anerkannte Deutschzertifikate
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Goethe-Institut
- Sprachenzentrum der Universität Wien
- TestDaF
- Vienna International University Courses
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
- TELC Deutsch
Nachweis der Englischkenntnisse
Bewerber:innen können die erforderlichen Englischkenntnisse durch einen der folgenden Nachweise belegen:
Vorbildung
- Reifezeugnis einer englischsprachigen Schule
- Mindestens drei Jahre Studium in englischer Sprache an einer anerkannten Hochschule
Anerkannte Englischzertifikate
- IELTS Academic
- TOEFL iBT
- Cambridge English Qualifications (B1 Preliminary, B2 First, C1 Advanced oder höher)
- Sprachenzentrum der Universität Wien (English Certificate)
- TELC English
Künstlerisches Doktoratsstudium
Bewerber:innen für das Künstlerische Doktoratsstudium müssen Deutsch oder Englisch auf Niveau C1 nachweisen, sofern Deutsch oder Englisch nicht ihre Muttersprache ist.
Der erforderliche Sprachnachweis muss spätestens bei der Zulassungsprüfung bzw. spätestens bis zum Ende des ersten Semesters vorgelegt werden.
Der Nachweis kann durch einen der folgenden Belege erbracht werden:
Vorbildung
- Abschlusszeugnis eines Diplom- oder Masterstudiums, das in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt wurde
- Diplom- oder Masterarbeit, die an einer anerkannten Hochschule in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurde
Anerkannte Deutschzertifikate
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Goethe-Institut
- Sprachenzentrum der Universität Wien
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
- TELC Deutsch
Anerkannte Englischzertifikate
- Sprachenzentrum der Universität Wien (English Certificate)
- TOEFL iBT (Mindestpunktzahl: 95)
- IELTS Academic (Mindestpunktzahl: 7,0)
- TELC English
Wichtig: Alle für die Zulassung eingereichten Sprachzertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zwei Jahre sein.
Fragen?
Wenn Sie Fragen zu den Sprachvoraussetzungen, anerkannten Sprachzertifikaten oder unseren Deutschkursen haben, wenden Sie sich bitte an unser International Office:
Claudia Randles
international@jammusiclab.com
Wir bieten auch Deutschkurse an.